ForscherGeist
Wir stellen uns vor



Prof. em. Dr.-Ing. habil. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. mult. Erwin Stein war Professor für Baumechanik und numerische Mechanik an der Leibniz Universität Hannover und der eigentliche Gründer von ForscherGeist e.V. 

Er stammte aus Dietz (Altendiez) an der Lahn in Hessen und hatte seit 1951 in Darmstadt Bauingenieurwesen studiert. Nach Jahren als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Stuttgart, wo er 1964 promoviert wurde, konnte er sich dort 1969 habilitieren. 1971 gelangte er auf den ordentlichen Lehrstuhl für Baumechanik und numerische Mechanik der Universität Hannover. Aber auch nach seiner Emeritierung 1998 war er regelmäßig Tag für Tag im Institut und in seinem dortigen Arbeitszimmer anzutreffen. Er war eine internationale Autorität auf dem Feld der numerischen Mechanik. Unter anderem hatte er die Statik des deutschen Pavillons auf der EXPO berechnet sowie weit über 300 wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht und erhielt zahlreiche internationale Auszeichnungen. Aus der hohen Zahl seiner Doktoranden schafften es 24 seiner Schüler, ihrerseits eine Professorenstelle zu erlangen. 

Für die Schulen Hannovers wurde Stein vor allem als Leibnizkenner bekannt. Er befasste sich intensiv mit Gottfried Wilhelm Leibniz und dessen Werk. So organisierte er eine Reihe von Ausstellungen über Leibniz und schuf die Dauerausstellung im Sockelgeschoss des Universitäts-Hauptgebäudes am Welfengarten. 

Vor allem gelang es ihm, gemeinsam mit dem Ingenieur Franz Otto Kopp ein funktionierendes Modell der Vier-Spezies-Rechenmaschine von Leibniz zu Demonstrationszwecken zu erstellen. 

Es war seine Idee, eine Gruppe hochinteressierter Oberstufenschüler für ein Projekt über Leibniz anzuwerben, das von ihm persönlich geleitet werden sollte. Zu diesem Zweck schrieb er an die Leibnizschule und an das Kaiser-Wilhelm-und-Ratsgymnasium. Aus den ersten Anfängen einer Beschäftigung mit Leibniz entstand schließlich eine neue Idee, die im Zusammenwirken mit einigen Lehrern der beteiligten Schulen entwickelt wurde. Was ursprünglich auf das Thema Leibniz beschränkt war, sollte nunmehr für alle Fächer möglich sein. So entstand die Idee einen Verein zur Förderung junger Forscher zu gründen, für den die Gründer dann den Namen „ForscherGeist“ mit dem schon erwähnten Zusatz „Verein zur Förderung junger Forscher“ fanden. Zusammen mit dem Sonnenblumen-Emblem bildet dieser Name das Logo unseres Vereins. Dabei muss erwähnt werden, dass das Sonnenblumen-Emblem und seine Interpretation das höchsteigene Werk von Erwin Stein ist. 

Von Beginn an war er Mitglied im Vorstand von ForscherGeist e.V. Er war stets auf die Qualität der Arbeit in den Projekten bedacht und referierte häufig selbst bei den Jahrestreffen. Diese Gründung war ihm so wichtig, dass er den ForscherGeist-Vorsitzenden aus Anlass der Verleihung des Verdienstkreuzes 1. Klasse des Niedersächsischen Verdienstordens als Gast zur Feier der Übergabe mit einlud. 

Anlässlich des Leibniz-Jahres 2016 entstand unter seiner Regie ein Video, in dem Schüler der Herschelschule die Funktion des Nachbaus  der Vier-Spezies-Rechenmaschine vorführen und erläutern.

ForscherGeist e.V. hat Erwin Stein als Ideengeber, Gründer und  kritischem Begleiter viel zu verdanken.

(Stupperich, Jentzsch)


Der Mitbegründer und langjährige Vorsitzende von ForscherGeist e.V.

Dr. Martin Stupperich



Unser Logo - seine Bedeutung für ForscherGeist e.V.

Sonnenblume(Helianthus), Korbblütler 

Die harmonischen Samen-Spiralen im und gegen den Uhrzeigersinn durchdringen sich mit dem optimalen Winkel von 57,3°.

Deren Anzahl entspricht jeweils aufeinanderfolgenden Zahlen der Fibonacci-Reihe  1, 2, 3, 5, 8, 13, 21, 34, 55, 89, 144, …

 

Die spiralförmige Anordnung wird Spirale des Goldenen Schnittes oder Goldene Spirale genannt.


Die in einem komplexen biologischen Wachstumsprozess entstehende optimale geometrische Anordnung der Blütenstände und der Samenkerne einer Sonnenblume erfolgt nach einfachen, aber bedeutenden mathematischen Gesetzen.

Sie  vermittelt Genialität und zugleich zeitlose Schönheit der Formen und Farben in Verbindung mit optimalem Nutzen.


So steht sie symbolisch für die Förderung junger Hochbegabter, wobei verschiedene wissenschaftliche Disziplinen miteinander  interdisziplinär vernetzt werden.

Vollendete Formen, Strukturen und Produkte der Natur dienen als Stimulanz für menschliche Kreativität, für Zielsetzungen und verantwortliches Handeln.


(Erwin Stein, LUH und Forschergeist e.V.)



Unser Logo - seine Bedeutung für ForscherGeist e.V.

Die in einem komplexen biologischen Wachstumsprozess entstehende optimale geometrische Anordnung der Blütenstände und der Samenkerne einer Sonnenblume erfolgt nach einfachen, aber bedeutenden mathematischen Gesetzen.

Sie  vermittelt Genialität und zugleich zeitlose Schönheit der Formen und Farben in Verbindung mit optimalem Nutzen.


So steht sie symbolisch für die Förderung junger Hochbegabter, wobei verschiedene wissenschaftliche Disziplinen miteinander  interdisziplinär vernetzt werden.

Vollendete Formen, Strukturen und Produkte der Natur dienen als Stimulanz für menschliche Kreativität, für Zielsetzungen und verantwortliches Handeln.

 

Erwin Stein, LUH und ForscherGeist e.V.

Sonnenblume(Helianthus), Korbblütler 

Die harmonischen Samen-Spiralen im und gegen den Uhrzeigersinn durchdringen sich mit dem optimalen Winkel von 57,3°.
Deren Anzahl entspricht jeweils aufeinanderfolgenden Zahlen der Fibonacci-Reihe  1, 2, 3, 5, 8, 13, 21, 34, 55, 89, 144, …

 

Die spiralförmige Anordnung wird Spirale des Goldenen Schnittes oder Goldene Spirale genannt.


Konzept des Fördervereins ForscherGeist e.V.

 

1 Worum geht es?
An unseren Schulen befinden sich zahlreiche Schülerinnen und Schüler, die erst dann wirkliche Förderung erfahren, wenn ihnen dieMöglichkeit gegeben wird, sich in über den Unterricht hinausreichenden Projekten zu engagieren. Die Herausforderung eineranspruchsvollen Projektaufgabe, die den Einsatz aller ihrerFähigkeiten verlangt, bietet für diese Schülerinnen und Schülervielfach eine Lösung. Leider stehen den Schulen in den seltenstenFällen ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung, um diesenErfordernissen gerecht werden zu können.


2 Zielsetzung des Vereins

 

Zieldes Vereins ist es, verschiedene Institutionen, vor allem Schule,Hochschule und Industrie  im Sinne der Initiierung vonForscherGeist-Projekten untereinander in Kontakt zu bringen und zu einer Zusammenarbeit zu veranlassen. Schülerinnen und Schülersollen in den konkreten Prozess der Forschung und Entwicklung eigeneIdeen und Beiträge einbringen und weiterentwickeln.

 

Zu den Zielsetzungen gehört die Entfaltung der fachlichen Fähigkeiten und die Vermittlung wichtiger Impulse zur Ausbildung derPersönlichkeit und zur Kompensation häufig zu beobachtender sozialer Probleme der Schüler. Die Förderung von berufsweltnahenSchlüsselqualifikationen wird ebenso angestrebt. So sind Teamarbeit sowie das Erkennen der Möglichkeiten und Grenzen ihres Könnens wichtige Aspekte, die für die Schülerinnen und Schüler unter den realen Bedingungen des Wissenschaftsbetriebs und/oder der industriellen Entwicklungsarbeit eine Rolle spielen. 

 

AlleProjektpartner bekennen sich sowohl zu den fachlichen als auch den  erzieherischen Zielen.

 

3 Zielgruppe der Förderung

 

Gefördert werden Schülerinnen und Schüler, die sich in unterschiedlichenFachbereichen durch ein besonderes Interesse und hervorragendeLeistungen profiliert haben, deren Interesse jedoch deutlich über die Möglichkeiten der Schule hinausreicht. Zu dieser Gruppe gehören hoch begabte, aber auch überdurchschnittlich interessierte und für die Sache begeisterte Schülerinnen und Schüler.

 


4 Dimensionen der Förderung


4.1 Pädagogische Dimension

 Die pädagogische Förderung ist in erster Linie Aufgabe der Schule.Schulen, die sich an diesem Förderprogramm beteiligen, übernehmendie Aufgabe, Dissonanzen zwischen innerschulischer Organisation sowieschulischem Rechtsrahmen und den Rahmenbedingungen, unter denen diekooperierenden Institutionen arbeiten, abzufedern und Hindernisse zuminimieren. Ein Aufeinander-Zugehen der beteiligten Institutionen isthier unbedingt erforderlich. Auf dieser Basis arbeiten die Schulen ander Aufgabe, den betroffenen Schülerinnen und Schülern einerseitsdie erfolgreiche Bewältigung des Schulstoffes und dervorgeschriebenen Prüfungen zu ermöglichen, andererseits aber auchan ihrer Erziehung zu Menschen, die die Grundregeln deszwischenmenschlichen Umgangs erlernt und verinnerlicht haben.

 

4.2 Fachliche Dimension

 

Diefachliche Förderung ist sowohl Aufgabe der Schule als auch derkooperierenden Institution. Die Aufgabe besteht darin, denSchülerinnen und Schülern das notwendige Wissen und Können zuvermitteln sowie ihnen einen organisatorischen Rahmen zur Bewältigungdes fachlichen Vorhabens zu bieten. Dabei beschränkt sich die Schuleauf die allgemein vorgeschriebenen Inhalte. Die kooperierendenInstitutionen fördern sie in engerem Bezug auf das in Angriffgenommene Projekt.

 

4.3 Berufsorientierende Dimension

 

DasVorhaben ist für die betroffenen Schülerinnen und Schüler im hohemMaße von berufsorientierender Bedeutung. Es hängt vom Erfolg undder Befriedigung durch die Projektbeteiligung ab, inwieweit damit dieStudienwahl des Einzelnen vorgeprägt ist. Aufgrund der vertiefendenund anwendungsbezogenen Ausrichtung der ForscherGeist-Projekte erhältder Projektteilnehmer eine hervorragende Einsichtsmöglichkeit in dieChancen und Bedingungen seines evtl. Studienfaches und des späterenBerufsfeldes. Dem Zertifikat, das jeder Schüler nach dem Abschlusseines ForscherGeist-Projektes erhalten wird, kommt zudem eine hohequalifizierende Bedeutung zu. 

 

5 Inhalte und Formen der Förderung

 

 5.1 "Forschungsprojekte"

 

Hoch begabte und hoch interessierte Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, außerhalb der eigenen Schule an Projekten mitzuarbeiten bzw. Projekte zu initiieren, für die kooperierendePartner aus Hochschule, Fachhochschule oder Industrie die notwendigenVoraussetzungen bieten. Auch wenn die Schüler keine fachlichenKompetenzen besonderer Art haben, können sie durch dieInanspruchnahme von Unterstützungsangeboten anspruchsvolle Projekterealisieren.

 

Der Begriff Forschung soll in diesem Zusammenhang nicht zu eng gefasst sein. Gemeint ist die forschende Erschließung eines in Kooperationmit den außerschulischen Partnern abgesteckten Sachfeldes. Dabeisollen die Schülerinnen und Schüler nach einer Vorlaufphase, in dersie die Zielsetzung sowie den fachlichen und organisatorischen Rahmenmit den außerschulischen Partnern genau abstecken, möglichstselbstständig Fragen formulieren, die sie anschließend durchselbsttätige, also "forschende" Arbeit beantworten. Die imfördernden Institut oder der Entwicklungsabteilung vorhandenenAusstattungen stehen den Schülerinnen und Schülern für ihre Arbeitin einem bestimmten Rahmen zur Verfügung, wobei die notwendigeAufsicht stets gewährleistet sein muss.

 

5.2 Rahmenbedingungen

 

ZwischenForscherGeist e.V. und den kooperierenden Schulen wird eineKooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Zusammenarbeit zwischender Leibniz Universität und ForscherGeist e.V. erfolgt auf der Basiseiner offiziellen Rahmenvereinbarung, die für alle Beteiligungen derLeibniz Universität an Kooperationen mit ForscherGeist e.V. gültigbleibt.

 

5.3 Entstehung eines "Forschungsprojekts"

 

EinProjekt kann aus den Fragen von Schülerinnen und Schüler, die anForschergeist e.V. gerichtet werden entstehen. Meist aber liegenProjektangebote der Hochschulen und anderer außerschulischeInstitutionen vor. Diese werden gesammelt, schriftlich fixiert und ineinem jährlich erscheinenden Angebotsheft in Papierform oderelektronisch an den Schulen verbreitet. Zusätzlich werdenElternabende zur Vorstellung der neuen ForscherGeist-Projektangeboteveranstaltet, die die Möglichkeit der sofortigen Anmeldung zu einemkonkreten Projekt vorsehen. Die so entstehenden Projektgruppenerklären sich von Anfang an bereit, im Sinne des Austausches unterden Teilgruppen und der Nachwuchsförderung des ForscherGeist-Vereinsüber ihr Projekt und die erreichten Ergebnisse zu berichten.

 

6 Aufbau eines Kooperationsnetzwerks

 

Zieldes Vereins ist die Kooperation von Schulen und Partnern ausHochschule und Industrie. Der Verein versteht sich als bündelndeKoordinationsinstanz sowie als Initiator neuer Verbindungen. Schulen,die geeignete Partner suchen, können sich an den Verein wenden.Andererseits können auch förderwillige Institutionen dieVermittlung durch den Verein in Anspruch nehmen, wenn sie geeigneteSchulen und Schüler finden wollen. Im Sinne der Optimierung desVorgehens, aber auch der identitätswahrenden und den Wirkungskreiserweiternden  Ausrichtung des Fördervereins ForscherGeist e.V.findet jährlich eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung statt,bei der die Gruppen ihre Arbeit präsentieren und die Unterstützerdes Kooperationsnetzwerkes gewürdigt werden.

 

7 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

 

7.1 Bereich Schule

 

Diejeweilige Schule übernimmt die Zuständigkeit und Verantwortung fürdie notwendige pädagogische Betreuung der Schülerinnen und Schüler.Zudem übernimmt sie die Aufgabe und Verpflichtung, die Schülerinnenund Schüler zu einem erfolgreichen schulischen Abschluss zu bringen.Dort wo die jeweiligen Rahmenbedingungen der Schule und derfördernden Institution einander widersprechen, muss einorganisatorischer Kompromiss gefunden werden, der auch schulischeSondervereinbarungen einschließt, die u.U. von der Schulbehördeabzusichern wären, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

 

7.2 Bereich fördernde Institutionen

 

DiePartner aus Hochschule und Industrie verpflichten sich, für einProjekt mit Schülern das notwendige Betreuungspersonal zur Verfügungzu stellen. Zudem erklären sie sich bereit, die Sachmittel zurVerfügung zu stellen, die für eine erfolgreiche Durchführungbenötigt werden. Schließlich sind sie – sofern möglich - bereit,Räume anzubieten  und Zeiten festzulegen, die für dieProjektarbeit reserviert werden.

 

7.3 Bereich ForscherGeist e.V.

 

DieGesamtkoordination obliegt dem Vorstand des Vereins "ForscherGeist" bzw. der von diesem eingerichteten Koordinierungsstelle, diedie geschäftsführende Arbeit übernimmt. Dazu gehören dieÖffentlichkeitsarbeit sowie die Einwerbung von Sponsorengeldern.Insbesondere koordiniert diese Stelle die Zuordnung von Schüler/innenzu bestimmten Projekten. ForscherGeist e.V. verwaltet zudem dieMittel, die darüber hinaus in Gestalt der Jahresbeiträge von denEltern und Erziehungsberechtigten eingezahlt werden. Dabei ist vonBedeutung, dass diese Jahresbeiträge als Solidarbeiträge verstandenwerden. Für jeden Teilnehmer und jede Teilnehmerin wird einJahresbeitrag gezahlt, der in die Gesamtkasse von Forschergeist e.V.eingezahlt wird, aus der das Geld dann als Honorar oderSachkostenerstattung nach dem Bedarfsprinzip ausgezahlt wird.





Satzung des Vereins ForscherGeist e.V.

§ 1 Name und Sitz

(1)   Der Verein führt den Namen "ForscherGeist. Verein zur Förderung junger Forscher e.V." und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover eingetragen.

(2)   Sitz des Vereins ist die Leibnizschule Hannover.


§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung. Zweck des Vereins ist es, hochbegabte und hochinteressierte Schülerinnen und Schüler mit herausragenden Fähigkeiten auf unterschiedlichen Wissenschaftsgebieten in nachhaltiger Weise zu fördern.

(2) Der Satzungszweck wird erfüllt dadurch, dass alle an der Förderung hochbegabter und/oder hochleistungsfähiger Schülerinnen und Schüler beteiligten Institutionen, insbesondere Schule, Universität, Hochschule und Industrie, aber auch andere außerschulische Institutionen bei der Verfolgung von  Hochbegabten-Projekten untereinander in Kontakt gebracht und zur Zusammenarbeit veranlasst werden. Ziel der Projekte ist es, Schülerinnen und Schüler in Forschungsvorhaben einzubinden und ihre das Forschungsziel fördernden Ideen und Beiträge durch die ernsthafte und gleichberechtigte Berücksichtigung im konkreten Prozess der Forschung- und Entwicklung zu fördern.

(3) Die Begründung des Satzungszweckes liegt darin, dass Hochbegabte im durchschnittlichen schulischen Unterrichtsalltag nur begrenzte Förderung erhalten können. Die Einbindung in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bietet ihnen die Möglichkeit einer optimalen Ausbildung ihrer Talente. Zudem erhalten sie Einblick in die Notwendigkeit der Kooperation im Team sowie in die Möglichkeiten und Grenzen ihres Könnens, das sich unter den realen Bedingungen des Wissenschaftsbetriebs und/oder der industriellen Entwicklungsarbeit zu bewähren hat. Dieser erzieherische Effekt wird bewusst ergänzt durch die schulischen Bemühungen um die Ausbildung der Persönlichkeit der Geförderten und die Arbeit an der Kompensation häufig zu beobachtender sozialer Defizite. Zu diesen erzieherischen Zielen bekennen sich auch die Projektpartner in Hochschule und Industrie. 


 § 3 Selbstlosigkeit

(1)   Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2)   Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3)   Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.

(4)   Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unangemessen hohe Vergütungen begünstig werden.


 § 4 Mitgliedschaft

(1)   Mitglieder des Vereins können alle Personen werden, die mittelbar oder unmittelbar in die Förderung hochbegabter Jugendlicher im Sinne des Vereinszwecks eingebunden sind, oder die sich die Förderung hochbegabter Jugendlicher zum Ziel gesetzt haben.

(2)   Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

(3)   Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Rechnungsjahrs möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten.

(4)   Ein Ausschluss aus dem Verein ist möglich durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.


§ 5 Vereinsordnung

Zur Regelung der vereinsinternen Abläufe kann der Verein Ordnungen beschließen, die nicht Bestandteil der Satzung sind. Zuständig für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Vereinsordnungen ist die Mitgliederversammlung.

§ 6 Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Gebühren

(1) Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

(2) Jedes Mitglied verpflichtet sich, ein SEPA-Basis-Mandat zu erteilen.

(3) Außerdem kann der Verein Gebühren und Umlagen festsetzen.

(4) Alles Weitere regelt die Beitragsordnung.


§ 7 Vorstand

(1)  Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie einem Beisitzer ohne festes Ressort. Schule, Hochschule und Industrie sollen bei der Besetzung der Vorstandsposten nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Hauptamtliche Mitarbeiter dürfen dem Vorstand nicht angehören. Die Vorstandsmitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus.

(2)   Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Geschäftsführer (Stellvertreter). Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

(3)   Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Seine Amtsdauer endet erst mit der Wahl eines neuen Vorstands und dessen Eintragung in das Vereinsregister. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, kann sich der Vorstand kommissarisch ergänzen. Wiederwahl ist in jedem Fall zulässig.

(4)   Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er tritt zusammen auf Einladung des Vorsitzenden. Er ist beschlussfähig, sofern der Vorsitzende oder aber sein Stellvertreter sowie ein weiteres Vorstandsmitglied anwesend sind. Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt. Sie müssen einberufen werden auf Antrag von drei Mitgliedern des Vorstands mit Angabe des Grundes. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der in der Vorstandssitzung anwesenden Vorstandsmitglieder.

(5)   Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.


§ 8 Mitgliederversammlung

(1)   Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich, mit einer Frist von 4 Wochen, unter Angabe des Veranstaltungsortes und der Tagesordnung,   einzuberufen.

(2)   Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder die Einberufung von 25% der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt wird.

(3)   Die Einladung der Mitgliederversammlung erfolgt rechtzeitig bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.

(4)   Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört insbesondere, den Geschäftsbericht des Vorsitzenden und den Kassenbericht des Schatzmeisters entgegenzunehmen, die Entlastung des Vorstands, die Entscheidung über Satzungsänderungen (Ausnahme §7(5) dieser Satzung) sowie die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins. Der Rechnungsbericht ist vorher anhand der Belege und des Kassenbestands durch zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, einer Prüfung zu unterziehen, über deren Ergebnis der Mitgliederversammlung zu berichten ist.

(5)   Jede Mitgliederversammlung, die rechtzeitig vorher mit Angabe der Tagesordnung einberufen wird, ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

(6)   Bei Satzungsänderungen ist eine Stimmenmehrheit von ¾ der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich.


§ 9 Beurkundungen von Beschlüssen

Die in den Vorstandssitzungen und in den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer der Sitzung zu unterzeichnen.


§ 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbildung

 (1)   Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine ¾ Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich. Wird diese Mehrheit nicht erzielt, so muss binnen 14 Tagen eine zweite Mitgliederversammlung einberufen werden. Diese ist dann endgültig beschlussfähig mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern in der Einladung zur zweiten Mitgliederversammlung ausdrücklich auf diese Folgen hingewiesen worden ist.

 (2)   Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks - soweit dadurch die Gemeinnützigkeit verlorengeht - fällt das Vermögen des Vereins an den Verein für krebskranke Kinder Hannover e.V., Knappenweg 4, 30952 Ronnenberg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.


Hannover, 26.11.2013